Genial!
Ich begleite euch bei einem neuen Lebensabschnitt!
Ich freue mich sehr, dass ihr mir euer Vertrauen schenkt und ich euch an diesem wundervollen Tag begleiten darf.
Jetzt heißt es nur noch ein paar Daten ausfüllen, ein paar Häkchen setzen und schon sind wir so gut wie fertig.
Vertragsbedingungen
1. Kosten und Honorar
Für die Reportage wird das individuell erstellte Angebot vereinbart.
Um den Termin zu fixieren ist 1/3 des Betrages fällig und sobald wie möglich nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Für die Reisekosten fallen 0,90€ pro gefahrenen Kilometer (unter 6 Stunden ab dem 50. Kilometer und ab 6 Stunden ab dem 100. Kilometer) an.
Für jede weitere angebrochene halbe Stunde werden 260€ berechnet.
2. Einverständniserklärung
2.1. Entschädigung
Die Auftragnehmerin erklärt sich mit Unterzeichnung des Vertrages bereit, am vereinbarten Tag der Hochzeit, anwesend zu sein und den Termin freizuhalten, oder für einen Ersatz zu sorgen.
Die Auftraggeber versichert die Auftragnehmerin für den vereinbarten Zeitraum zu beschäftigen, und wie vertraglich festgelegt, zu entlohnen.
2.2. äußere Einflüsse
Sollten andere Dienstleister für die Hochzeit engagiert werden, kann ein reibungsloser Ablauf, der für die fotografische und filmische Begleitung nötig ist, nicht garantiert werden. (Bsp.: Standesbeamtin, stößt bei wichtigen Momenten in die Kamera, Gäste gehen auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht aus dem Bild, Locationmitarbeiter dimmen bei Eröffnungstanz das Licht….)
2.3. Abbildung der Gäste
Die Auftragnehmer erklären sich einverstanden, für die Zustimmung zur Abbildung von Personen zu sorgen. Die Auftraggeber übernimmt des Weiteren keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten Dritter, Markenrechten und anderen Rechten oder Pflichten.
2.4. Sonstiges
Bei einer Auftragsdauer ab 6 Stunden wird dem Auftragnehmer-Team, eine vegetarische Mahlzeit pro Person und antialkoholische Getränke von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
3. Bearbeitung
3.1. Bearbeitung durch die Auftragnehmer
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, an den hergestellten Lichtbildern und Filmen Bildbearbeitung mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Alle fertigen Fotos und Filme werden in hoher Qualität übergeben.
Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Bilder und Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der Auftragnehmerin bekannt und sie verzichten somit auf Reklamationen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, sodass für den Fall das bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit der Auftragnehmerin abzusprechen ist. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche, oder sonstigen Locations, sowie der Gäste einzuholen.
Die Auftragnehmerin wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder oder Videomaterials. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW- und unbearbeiteten Dateien) ist nicht möglich. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.
Die Auftragnehmerin kann aufgrund der erforderlichen Fachkenntnisse keine Garantie für die Wiedergabequalität an den Endgeräten übernehmen.
3.2. Bearbeitung durch die Auftraggeber
Das Bearbeiten und Verfremden der Dateien ist nur den Auftragnehmern erlaubt! Das gilt auch für den Zuschnitt der Dateien, sowie Verwendung eines Filters. Weiters ist die Weitergabe der Bilder an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ausgeschlossen und erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Fotografin.
3.3. Verlust/Beschädigung
Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung, der im Auftrag hergestellten Aufnahmen, haften die Auftragnehmer – aus welchem Rechtsmittel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf eigenes Verschulden, sowie das der Angestellten beschränkt. Für Dritte (Fotolabors, etc.) haftet die Auftragnehmerin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen, sofern dies möglich ist, beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen, sowie für Drittkosten, entgangenen Gewinn oder für Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
3.4. Bearbeitungsdauer und Auslieferung
Die Bearbeitungsdauer beträgt 8 Wochen ab Hochzeitstag, sofern der Betrag vollständig im Vorhinein überwiesen wurde. Sonst ab Erhalt des gesamten Honorars, vorher wird nicht mit der Bearbeitung begonnen.
Reklamationen sind binnen 14 Tagen nach erhalt der Lichtbilder zu melden, und können bei tiefgreifenden Änderungen erst nach der Hochzeitssaison (ab Oktober) bearbeitet werden.
Weiters wird Weitergabe Lichtbilder für die Ausarbeitung oder Auslieferung über Dritte (ausgewählte Fotolabors durch die Auftragnehmerin, Download, etc.) gestattet.
4. Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine Anzahlung von einem Drittel der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar per Überweisung auf das Bankkonto der Auftragnehmerin binnen 10 Werktagen. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält die Auftragnehmerin das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist die Auftragnehmerin weder zur Durchführung des Auftrages, noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: bis 6 Monate vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstermin 90% und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100% vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Allfällige, von der Auftragnehmerin vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location, Besprechungen mit den Auftraggebern) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden.
Sollte die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt, Unfall/Notfall im engsten Familienkreis nicht durchgeführt werden, dann ist eine Terminverschiebung kostenfrei. Sollte jedoch eine Durchführung der Hochzeit möglich sein, aber das Brautpaar absagen wollen, fällt eine Entschädigung in Höhe der Anzahlung an, wenn schon ein Vorgespräch und diverse Vorbereitungen stattgefunden haben.
4.1. Nutzung Auftraggeber
Die Auftragnehmerin räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird von einer schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Auftraggeber haben diese auf die Fotografin (Marlin Wolf oder marlinwolf.at) zu verweisen.
Eure Daten
Und jetzt brauch ich nur noch eure Daten und schon ist eure Hochzeit an eurem Tag reserviert.